Zuschlag zum ALG II, §24 SGB II --- http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuschlag-alg-2.php Zuschlag zum ALG II =================== Neben dem ALG II kann es weitere Leistungen geben. Prominent ist der sog. Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Anspruch auf Zuschlag zum ALG 2 Hat ein Hartz IV Bezieher vor dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld I erhalten, so hat er einen Anspruch auf Zuschlag zum ALG 2. Der Zuschlag zum ALG 2 hat eine Höhe von maximal 160 Euro im ersten Jahr des ALG 2 Bezugs. Im 2. Jahr des ALG 2 Bezugs wird der Zuschlag halbiert und beträgt maximal 80 Euro. Dies gilt für jeden ALG 2 Bezieher. Bei Partnern beträgt der Zuschlag höchstens 320 Euro und ist Kinder in der Bedarfsgemeinschaft auf maximal 60 Euro begrenzt. Der Zuschlag wird für maximal 2 Jahre gezahlt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem letzten Tag des Bezugs von Arbeitslosengeld I. Die konkrete Höhe des Zuschlags zum ALG 2 beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrags zwischen dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I plus evt. Wohngeld und dem der Bedarfsgemeinschaft nach Ende des Bezugs vom Arbeitslosengeld I zustehenden ALG 2 Anspruchs. --- DA der Bundesanstalt, Hinweise + Berechnungsbeispiele ===================================================== s. http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA-24---20.03.2009.pdf ALG II - Zuschlagsrechner - Harald Thome - Harald Thomé: www.harald-thome.de/media/files/Zuschlagsrechner.xls