§ 24a SGB II / Zusätzliche Leistungen für die Schule ( http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-24a---22.03.2010.pdf ) "Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistun-gen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben...."