Eigenbeteiligung bei Schülerbeförderung rechtlich nicht zu beanstanden Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die politisch umstrittene 30-prozentige Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten in Schleswig-Holstein für rechtens erklärt. Den Antrag einer Pflegemutter, im Wege einer einstweiligen Anordnung die Beförderung ihres Pflegekindes im Schuljahr 2007/08 ohne Erhebung anteiliger Kosten sicherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ... - http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_9-B-6707_Eigenbeteiligung-bei-Schuelerbefoerderung-rechtlich-nicht-zu-beanstanden.news4858.htm - Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 17.09.2007, - 9 B 67/07 -