Rentner in Bedarfsgemeinschaft (http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/entscheidungen.htm) Bundessozialgericht: Ein Empfänger einer Altersrente bildet mit seinem erwerbsfähigen Partner eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn der Rentner wegen des Rentenbezugs keine Leistungen nach dem SGB II erhalten kann (§ 7 Absatz 4 Satz 1 SGB II). Eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist leistungsmindernd voll als eigenes Einkommen anzurechnen (Urteil vom 29.03.2007 Az. B 7b AS 2/06 R).