Mrz 2011 - länger als 3 Tage: ärztliche Krankmeldung muss innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber vorliegen - bei gleicher Krankheit innerhalb von 30 ? Monaten: - Lohnfortzahlung: 6 Wochen - Aufstockung: nach 6 Wochen für weitere 33 Wochen bei gleicher Krankheit innerhalb von ??? Monaten (Höhe: bisheriges Gehalt minus Krankengeld) d.h. 33+6 = 39 Wochen = 3/4 Jahr Weiterzahlung - Krankengeld: ab 7. Woche, Rentenbeiträge werden übernommen Arzt muss nochmals Arbeitsunfähigkeit für Vergangenheit bestätigen, daraufhin Antag bei Krankenkasse auf Auszahlung stellen - zählt neu, wenn selbe Krankheit nach mehr als 6 ? Monaten wieder auftritt - Kündigung wg. Krankheit: - 18 Monate /78 Wochen ( = 52+26 Wochen) krank wg. gleichewr Diagnose: Kündigung mgl., dazwischen arbeitsfähig bis 1/2 Jahr: zählt trotzdem zusammen ??? nach 2 bis 3 Monaten noch mal melden ????? Fragen: - nach wieviel Moanten zählt man wieder neu? - für welchen Zeitraum werden die Krankheitstage wg. gleicher Krankheit zusammengezählt? - Kündigung wg. Krankheit wann ?