Krankenkasse: ============ *** Kostenuebernahme für eine Behandlung muss zügig entscheiden, innerhalb 3 Wochen über Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung. Ist ein Gutachten erforderlich: 5 Wochen (Antragsteller muss von Kasse informiert werden, dass sie Gutachetr beauftragt) Versäumt die Kasse diese gesetzlichen Pflichten, gilt der Antrag als genehmigt. Beschaffen sich gesetzlich Versicherte nach Ablauf der Frist die Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Ersattung der Kosten verpflichtet. BSG Kassel AZ B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R