AKKS Protokoll 09.09.09 Die KdU Richtlinien werden landeseinheitlich auf einen Nenner gebracht und treten im Oktober in Kraft. Zu dem Termin gab es leider noch keine offizielle Version. Neu ist hier, dass die Mietkaution über Abtretung an den Vermieter übernommen wird. Es wird zusätzlich mit dem Mieter noch eine Darlehen vereinbart (für den Schadensfall). Diese Regelung soll auch auf die ARGE übertragen werden. Ein um 10% übersteigender Mietsatz sollte von der Behörde auf jeden Fall übernommen werden. Ansonsten bitte mit dem Vorgesetzten in Verbindung setzen. Es empfiehlt sich, alle Jahre Antrag auf Überprüfung zu stellen, ob die Beträge sich nicht erhöht haben, wenn die tatsächliche Miete höher ist und der Bedürftige einen Teil selbst trägt. Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten der Unterkunft und Heizung im Saarland (http://www.landkreistag-saarland.de/index.php?id=88&tx_ttnews[tt_news]=68&tx_ttnews[backPid]=76&cHash=7cf8206efb ) Die Beträge in den Richtlinien des RV von 2008 sind mit den Beträgen des Landes (http://www.landkreistag-saarland.de/uploads/media/HA_KdU_Anlage_1_Richtwerte_im_Saarland.xls), Tabelle vom Sept 2009, identisch.