Datum: 16.02.2010 Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung © Bundesagentur für Arbeit Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben." Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt. Nach der heute auf den Weg gebrachten Geschäftsanweisung können etwa folgende Aufwendungen als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden: Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion, Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten. Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel sind etwa folgende Posten zu bestreiten: - Praxisgebühr - Bekleidung für Übergrößen - Brille - Waschmaschine - Zahnersatz - Orthopädische Schuhe Mit der Positiv- und Negativliste setzt das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die Handreichung für die Praxis bewirkt Klarheit. Die Mitarbeiter vor Ort und die Leistungsbezieher können sich auf die möglichen ergänzenden Leistungen einstellen. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales ----------------- SAK e.V., Gatterstr. 13, 66333 Völklingen, Tel: 06898-25932, Handy: 01520-2533972, E-Mail: [ mailto:sak@freenet.de ]sak@freenet.de, Internet: [ http://www.sak-ev.de.vu/ ]www.sak-ev.de.vu   Vorsitzender: Egbert Ulrich, KEB, Tel: 06821-1799451 Geschäftsstelle: Manfred Klasen, Tel: 06898-25932, Handy: 01520-2533972 Völklingen, 18.02.2010 Presseerklärung: SAK: Urteil zu Hartz IV muss zu sofortigen Konsequenzen führen! * Kinderregelsätze anheben, Sonderleistungen gewähren, Sanktionen aussetzen, Arbeitsmarktpolitik ausbauen „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für die Politik Anlass sein sofort mit einem Bündel von Maßnahmen der Armut im Land zu begegnen“. Mit dieser Aussage hat die Saarländische Armutskonferenz (SAK) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts regiert. Nach Aussage des SAK-Vorsitzenden, Egbert Ulrich, müssten bis zur Neufestsetzung die Kinderregelsätze als Sofortmaßnahme generell um 100 € erhöht werden. Die vom Verfassungsgericht verbindlich vorgeschriebene Gewährung von Zusatzleistungen für einen dauerhaften, besonderen Bedarf, der bisher nicht abgedeckt ist, sei großzügig und in jedem Einzelfall zu prüfen und damit im Sinne des Richterspruchs umzusetzen. Eine „starre“ Liste von Umständen die Zusatzleistungen erlaubten sei unzulässig, so die Armutskonferenz. Jetzt müsse auch die Gelegenheit genutzt werden die hoch umstrittenen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher auszusetzen. Gleichfalls müsse auf Rückzahlungsforderungen von Langzeitarbeitslosen und ihren Familien verzichtet werden, da davon auszugehen ist, dass bisher zu geringe Leistungen gezahlt wurden. Auch die Kommunen seinen durch die Einführung von „Sozialpässen“ in der Lage kurzfristig die Integration von Arbeitslosen und armen Menschen in das gesellschaftliche Leben zu verbessern. Besonders in der Pflicht sei die Politik, auf allen staatlichen Ebenen bei der Ausweitung der Arbeitsmarktpolitik. Die Beschäftigungsverhältnisse nach Sozialgesetzbuch II, § 16e sollten auf jeden Fall fortgeführt und verstärkt werden und nicht auf Eis gelegt werden, wie dies derzeit im Saarland geschehe. Diese halbwegs regulär bezahlten Stellen seien den 1-Euro-Jobs in jedem Falle vorzuziehen. Das Land sei hier aufgefordert einen Haushaltstitel zu schaffen um eine Co-Finanzierung der Maßnahmen nach § 16e sicherzustellen. Bisher scheiterten insbesondere kleine und innovative Initiativen an der sogenannten Restfinanzierung. Die Arge bewillige 75% der Kosten, der Rest müsse von den Trägern aufgebracht werden. Insgesamt sei jetzt die Politik aufgefordert mit der Bekämpfung der Armut im Land erst zu machen statt sich mit Neid- und Luxusdebatten aufzuhalten. Auch werde die Umetikettierung, bzw. Umbenennung von Hartz IV das Problem nicht lösen. Eine verstärkte Politik gegen Armut werde aber nicht möglich sein ohne Reiche und Wohlhabende im Land stärker als bisher finanziell in die Pflicht zu nehmen. Egbert Ulrich, Vorsitzender Grüße: Manfred Klasen, SAK e.V. :-} Handy: 01520-2533972