Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts Kinder bilden bei Aufenthalt bei der Mutter eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Grundsicherungsträger kann evtl. bestehende Unterhaltsansprüche nach §33 SGB II geltend machen. BSG v. 2.7.2009, B 14 AS 75/08 R s. Sozial-Info 3/2009 S. 6