23.05.2012, 16:08 Uhr | dapd, dapd
( http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_53485050/eu-auslaender-koennen-leichter-hartz-iv-bekommen.html )
Auch EU-Bürger, die hier nie einen Job hatten, können Hartz IV beziehen (Quelle: dpa)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Zugang von EU-Ausländern zu Hartz-IV-Leistungen erleichtert. Wie die Kasseler Richter entschieden, können in Deutschland lebende Bürger der Europäischen Union (EU) auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, wenn sie hierzulande noch nie gearbeitet haben. Mit dem Urteil gab der Senat einer jungen Polin recht, die mit ihrem dreijährigen Sohn seit 2004 in Berlin wohnt (Az.: B 14 AS 138/11 R).
Das Jobcenter hatte der Klägerin die beantragte Unterstützung verweigert, weil sie sich allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalte. Deutschlands oberste Sozialrichter sahen das jedoch anders. Da die 21-Jährige bereits als Kind mit ihren Eltern eingereist sei, beruhe ihr Aufenthaltsrecht noch auf dem Familienzuzug. Damit stehe ihr bei Bedürftigkeit auch staatliche Hilfe zu.
Laut Gesetz haben EU-Ausländer in Deutschland eigentlich weder Anspruch auf Sozialhilfe noch auf Hartz IV. Erst wenn sie bereits ein Jahr lang gearbeitet haben und dann arbeitslos werden, können sie uneingeschränkt Sozialleistungen beziehen. Verlieren sie ihren Job vor Ablauf von zwölf Monaten, ist schon nach einem halben Jahr Hartz-IV-Bezug wieder Schluss.
Im verhandelten Fall hatte das Berliner Sozialgericht diese Regelung in der Vorinstanz einschränkend ausgelegt, weil sonst Konflikte mit dem Europarecht bestünden. Der Ausschluss von EU-Bürgern dürfe nur dann greifen, wenn die Arbeitssuche bereits das Ziel der Einreise gewesen sei. Das Bundessozialgericht traf dazu dagegen keine Aussage.
Die strengen Regeln sind vom BSG für Menschen aus einigen europäischen Ländern jedoch ohnehin schon aufgeweicht worden. Im Oktober 2010 entschieden die Bundesrichter: Wer aus einem Land stammt, das das "Europäische Fürsorgeabkommen" (EFA) aus dem Jahr 1953 ratifiziert hat, darf in Deutschland grundsätzlich nicht vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen werden (Az.: B 14 AS 23/10 R).
Von den osteuropäischen Mitgliedsstaaten der Union ist dem Vertrag bislang allerdings nur Estland beigetreten. Und bei den westeuropäischen EU-Ländern fehlen die Unterschriften Österreichs und Finnlands. Dafür sind die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und Türkei dabei.
23.05.2012, 16:08 Uhr | dapd, dapd