Datenschutz_Kontoauszug !! zu erfragen beim Datenschutzbeautragten des Saarlandes !! http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic7723.html Verfasst am: 29.08.2006, 08:54 Titel: Thema Kontoauszüge: ein "heikles" Thema :wink: :lol: Im Rahmen der [u][b]ERSTBEANTRAGUNG[/b][/u] von ALGII, erachten die Datenschutzbeauftragten es als statthaft, dem Leistungsträger [u][b]EINSICHT[/b][/u] in die Kontoauszüge der letzten 3 Monate zu gewähren (in [u][b]begründeten[/b][/u] Ausnahmefällen wird es auch als zulässig erachtet, Einsicht in die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zu gestatten) , um die gesamtwirtschaftliche Situation des AS zu prüfen. Hierzu liegt mir ein entsprechendes Schreiben des Datenschutzbeauftragen des Landes NRW in Hinsicht auf meinen Fall vor. Hier ein Auszug aus dem mir zugegangen Schreiben des Datenschutzbeauftragten des Landes NRW: [color=blue][i]"Die Kontoauszüge als Nachweise für mittels Formular erhobene Daten über Einkommen und Vermögen sind selbst lediglich eine Bestätigung für die Richtigkeit der im Formular gemachten Angaben. Zur Aufgabenerfüllung der ARGEn ist daher die weitere Speicherung dieser zusätzlichen Daten in den Unterlagen und der EDV nicht erforderlich. Im Regelfall dürfte nach Einsicht in die vorgelegten Kontonachweise durch die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter ein schriftlicher Vermerk über die getroffenen Feststellungen und den erbrachten Beweis ausreichen. Gleichzeitig erscheint es angezeigt, um eine Beweisverkürzung auf Seiten der ARGEn zu vermeiden, den betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern aufzugeben, die vorgelegten Kontoauszüge noch eine bestimmte Zeit aufzubewahren und als Nachweis vorzuhalten. EDV-mäßig sind die Daten aus den Kontoauszügen, da sie lediglich als Nachweis für die Richtigkeit der elektronisch gespeicherten Daten aus den Anträgen dienen, in der Regel nicht zu speichern. Insbesondere ein Einscannen der Kontoauszüge scheidet aus."[/i][/color]