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Kritik am BuT – Paket (aus: Thome Newsletter 7.6.2011)
1. Von der Leyen Prestige Rettungsgesetz verabschiedet
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Der Bundesrat hat am 27.05.2011 dem Gesetz zur Anderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt, damit können nun Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bis zum 30.06.2011 beantragt werden. Der Antrag wirkt dann auf Beginn des Jahres zurück. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur dann, wenn "Mehraufwendungen entstanden sind", so § 77 Abs. 11 S. 3 SGB II. Das bedeutet ein unwürdiges Nachweisverfahren, anstatt hier mal pauschal und ohne Nachweis rückwirkend Leistungen zu erbringen.
Dazu schrieb mir heute ein Amtsmitarbeiter aus seiner Sicht:
"Für die Ãmter heißt das Bildungs- und Teilhabepaket, der unvorstellbar große Bürokratismus und die nach wie vor zahlreichen offenen Fragen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht darstellt. Dies hat zur Folge, dass so gut wie alles Andere in den Hintergrund geschoben werden muss.
Da, abgesehen vom Schulbedarf , keine Pauschalierung möglich ist, müssen zahlreiche und zeitintensive Gespräche mit den jeweiligen Leistungsanbietern hinsichtlich der Abwicklung geführt werden, da ja bekanntlich kein Geld in die Hände der Anspruchsberechtigten gelangen darf, sondern alle Leistungen direkt mit den Leistungsanbietern (also z.B. jedes einzelne Schulmittagessen) abzurechnen sind. Hinzu kommen Informationsveranstaltungen z.B. für Lehrer/innen sowie Schulungen für Mitarbeiter/innen. Leider sind uns vollständig die Hände gebunden in Sachen Vereinfachung, da u.a. das ganze Paket ein zweijähriger Test ist. Nach Ablauf dieser zwei Jahre müssen wir eine Unmenge an Informationen und Daten nach Berlin liefern, da hiermit und erst dann die endgültige Form dieser Leistungsarten festgelegt werden soll.
Nicht zu vergessen ist der Umstand, dass auf das Ressort Soziales alleine ca. mehrere Tausend neue Fälle zukommen, die bisher völlig unbekannt waren, nämlich die Bezieher von Wohngeld oder Kindergeldzuschuss. Hier weiß z.B. bis heute niemand, welche Gerichtsbarkeit im Streitfall zuständig ist, da die BuT-Leistungen in diesen Fällen nach dem BKGG zu gewähren sind, als Leistungsgewährer aber die kommunalen Sozialbehörden bestimmt wurden".
Die Gesetzesmaterialen sind hier zu finden: http://kurzurl.net/WQMZT
Arbeitshilfe Mais NRW (ganz guter Überblick): http://kurzurl.net/jVyGD
Fachinfo Caritas Verband: http://kurzurl.net/XwsXY