finanztip.de Mietpreisbremse: Bundestag verbessert Schutz vor Mietwucher Gestern haben SPD und Union im Bundestag besseren Schutz für Mieter beschlossen. Zunächst sollen Vermieter verpflichtet werden, die nötigen Auskünfte zu geben, damit Sie als Neumieter beurteilen können, ob Ihre Miete womöglich zu hoch ist – und Sie diese rügen können. Dieser Teil wurde umgesetzt, wie ihn die Bundesregierung im September auf den Weg brachte (wir berichteten). Außerdem beschloss der Bundestag die doppelte Kappung der Modernisierungskosten: Während bislang Vermieter bis zu 11 Prozent der Kosten jährlich auf den Mieter umlegen durften, sind künftig nur noch 8 Prozent möglich. Absolut dürfen die Mieten modernisierter Wohnungen innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen, kleinere Nettokaltmieten (bis 7 Euro pro Quadratmeter) nicht mehr als 2 Euro. Anders als von der Bundesregierung geplant, soll die Kappung nicht nur in Regionen mit angespannter Wohnlage gelten. Die Fraktionen von SPD und Union setzten durch, dass das Gesetz im gesamten Bundesgebiet wirksam wird. Das macht einen großen Unterschied. Denn die Mietpreisbremse funktioniert auch deswegen bislang nicht gut, weil sie von Verordnungen der Länder abhängig ist – und die sich oft als wenig gerichtsfest erwiesen. Ein weiterer Angriffspunkt der Vermieter sind die teils wackeligen Mietspiegel. Immerhin will Justizministerin Katharina Barley (SPD) für diese demnächst bundesweit einheitliche Kriterien festlegen.