( Stand: 2014 ? )
(
http://www.imacc.de/nachrichten/kinder-sparen-steuern-vermoegen-uebertragen.html
)
Als Eltern steht Ihnen nicht nur Kindergeld
oder Kinderfreibetrag
zu. Wenn Sie über Mieteinnahmen oder ein Wertpapierdepot verfügen,
können Sie durch Vermögensübertragung auf die eigenen Kinder
Steuern sparen. Diese Regelung wird allerdings nur dann anerkannt,
wenn sie auch endgültig ist - eine spätere Rückübertragung würde
zu Steuernachzahlungen führen.
Die Kinder können steuerfrei
Einnahmen bis zum Grundfreibetrag in 2014 also 8.354 EUR
erzielen. Bei Kapitalvermögen sind die Zinseinnahmen bis zu einem
Betrag von 9.390 EUR in 2014 steuerfrei (Grundfreibetrag zzgl.
Sparerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag). Vorsicht beim
Überschreiten der Grenzen: Der Kindergeldanspruch
geht verloren.
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Grundfreibetrag |
8.354 EUR |
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Sparerpauschbetrag |
1000 EUR |
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Sonderausgaben- |
36 EUR |
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steuerfreier Betrag |
9.390 EUR |
Beim Übertragen des Kapitals auf das Kind sparen die Eltern
die Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Bei dem Höchstbetrag von 9.040 EUR und 28 Prozent Abgeltungssteuer,
würden Sie 2.384,40 EUR im Jahr einsparen.
Möchten Sie
nicht gleichzeitig den Anspruch auf die Familienversicherung
verlieren, sollten Sie die übertragenen Einkünfte des Kindes
unterhalb von 365 EUR im Monat halten. Bei Überschreitung
dieser Grenze müssten Sie, falls es die Krankenkasse erfährt, die
Krankenversicherung des Kindes extra zahlen. Berechnen Sie daher, ob
die Steuerersparnis für Sie höher ausfällt als die Kosten der
Krankenversicherung. Geringfügige Beschäftigung des Kindes (450 EUR
Job) ist für die Mitversicherung in der Familienversicherung
erlaubt.