Steuerpflicht 

 

für Rentner.

Dezember | 2007

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Inhalt

Das  Alterseinkünftegesetz  regelt  seit 
2005  u.a.  die  zukünftige  Besteuerung  der 
Renten.  Wer  ist  genau  von  der  Gesetzge-
bung betroffen? Die neuen Regelungen im 
Überblick.  |  Seite 2-3

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. 
Wir informieren Sie detailliert, was Sie zu be-
achten haben.  |  Seite 4-5

Das  Alterseinkünftegesetz  sieht  nicht  nur 
eine Besteuerung der Rente vor, sondern der 
Gesetzgeber  hat  auch  die  Hinzuverdienst-
möglichkeiten  neu  definiert.  Hier  können 
Sie nachlesen, wie.  |  Seite 6

Ab  2009  greift  die  Abgeltungssteuer  auf  
Kapitalanlagen. Was zu beachten ist, erklären 
wir Ihnen auf  |  Seite 7

Steuerfragen  sind  meist  kompliziert.  Wir 
haben  für  Sie  mit  einem  Experten  gespro-
chen,  der  die  wichtigsten  Sachverhalte 
erklärt.  |  Seite 8-9

Thema des Monats

Liebe Leserin, lieber Leser,

Die  Zukunft  sieht  wieder  etwas  rosiger 
aus. Experten bescheinigen der gesamt-
wirtschaftlichen  Lage  in  Deutschland 
einen  Aufwärtstrend.  Die  Verbraucher 
zeigen sich wieder konsumfreudiger und 
auch bei den Renten zeichnen sich posi-
tive Tendenzen ab.

Trotzdem  ist  die  Öffentlichkeit  verunsichert:  Rentenbesteue-
rung, zusätzliche Alterseinkünfte, zunehmende Rentenlücke, all 
dies sind Themen, die oft – und kontrovers – diskutiert werden. 
Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten darüber, was mit 
dem „Alterseinkünftegesetz“ eigentlich geregelt wurde und in-
wieweit dies Auswirkungen für Ruheständler hat. Dazu haben 
wir sowohl externe Finanzexperten als auch Steuerfachleute be-
fragt, die wertvolle Tipps zu den verschiedenen Themenschwer-
punkten geben. 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

T.-O. Knopp
Redaktion eServices

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 2

Wer  geglaubt  hat,  die  Rente  sei  vor  2005 
steuerfrei  gewesen,  der  irrt.  Renten  waren 
immer schon steuerpflichtig. Nur der steuer-
pflichtige Anteil, der so genannte Ertragsan-
teil, war im alten Steuersystem so  niedrig, 
dass die meisten Rentner keine Steuern zah-
len mussten. Wer höhere Nebeneinnahmen 
hatte,  war  also  auch  vorher  schon  steuer-
pflichtig.

Seit dem 1. Januar 2005 ist nicht mehr nur der 
Ertragsteil zu versteuern, sondern die volle 
gesetzliche Rente. Mit weitreichenden Folgen, 
denn  weitaus  mehr  Rentner  müssen  jetzt 
eine Steuererklärung machen. Das Magazin 
Plusminus  spricht  von  schätzungsweise  3,3 
Mio. Rentnern, die von der neuen Regelung 
betroffen  sind,  laut  Lohnsteuerhilfeverein 
„Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ (VLH) sind 

Alterseinkünftegesetz: 
 

Wer ist betroffen?

Zum 1. Januar 2005 hat der Gesetzgeber verschiedene Änderungen bei den Alters- 
einkünften  beschlossen:  so  ist  aus  einem  vorgelagerten  Rentenbesteuerungs- 
system eine nachgelagerte Rentenbesteuerung geworden. Ziel ist es, die Beiträge 
während des Arbeitslebens zu entlasten, im Gegenzug greift der Fiskus dann auf 
die Rentenbezüge zu. Obwohl die neue Gesetzgebung schon mehr als drei Jahre 
in Kraft ist, herrscht immer noch Unsicherheit, gerade was die so genannte Ren-
tensteuer angeht. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:

Renten Service | Alterseinkünftegesetz

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 

jetzt 1,3 Mio. Ruheständler mehr als vorher 
dazu verpflichtet, wieder die lästige Steuer-
klärung abzugeben. 

Der Gesetzgeber hat eine langjährige Über-
gangsregelung  beschlossen.  Entscheidend 
für  den  Anteil  der  Rente,  für  den  Steuer-
pflicht  besteht,  ist  das  Jahr  des  Rentenbe-
ginns.  Die  nachgelagerte  Besteuerung  be-
ginnt im Jahr 2005 mit einem Steueranteil 

von 50%. Dieser Prozentsatz gilt sowohl für 
diejenigen, die schon vor 2005 Rente bezo-
gen  haben,  als  auch  für  Rentner  die  2005 
zum  ersten  Mal  Rente  bekamen.  Der  ver-
bleibende Anteil von 50% bleibt steuerfrei. 
Bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichti-
ge Prozentsatz stufenweise angehoben. Die 
Rente  ab  2040  muss  dann  zu  100  Prozent 
versteuert  werden.  Die  schrittweise  Ein-
führung im Überblick:

Renten Service | Alterseinkünftegesetz

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungs‑
anteil in Prozent

bis 2005

50

2006

52

2007

54

2008

56

2009

58

2010

60

2011

62

2012

64

2013

66

2014

68

2015

70

2016

72

2017

74

2018

76

2019

78

2020

80

2021

81

2022

82

2023

83

2024

84

2025

85

2026

86

2027

87

2028

88

2029

89

2030

90

2031

91

2032

92

2033

93

2034

94

2035

95

2036

96

2037

97

2038

98

2039

99

ab 2040

100

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 

Entscheidend für den Anteil der Rente, für den Steu-
ern gezahlt werden müssen, ist das Jahr des Renten-
beginns:  Für  Klaus  B.  und  alle  anderen,  die  bereits 
vor  2006  Rente  bezogen  haben,  bedeutet  dies:  50% 
der  gesetzlichen  Altersrente  werden  besteuert.  Der 
verbleibende  Anteil von 50 % bleibt steuerfrei. Dieser 
Freibetrag  von  50 %  gilt  ein  Leben  lang,  er  wird  als 
Eurowert festgelegt und verändert sich auch bei künf-
tigen  Rentenerhöhungen  nicht.  Jede  Rentenanpas-
sung ist dementsprechend zu 100 % steuerpflichtig. 

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Für  Folgerenten  und  Hinterbliebenenrenten  gelten 
Sonderregelungen,  die  verhindern  sollen,  dass  der 
Rentner bei einem Wechsel der Rentenart plötzlich 
mit einem höheren Prozentsatz bei der steuerpflich-
tigen  Rente  konfrontiert  wird.  Grundsätzlich  gilt 
folgende Faustregel: Bei durchgehendem Rentenbe-
zug ist der erste Rentenbeginn maßgebend.

Was viele nicht wissen: Da die meisten Renten nach 
dem 1. Januar eines Jahres beginnen, beziehen viele 
Ruheständler  demnach  erst  im  2.  Rentenjahr  ihre 
Rente  für  ein  volles  Kalenderjahr.  Damit  wird  der 
steuerfreie Teil der Rente auch erst im 2. Rentenbe-
zugsjahr verbindlich für die gesamte Rentenbezugs-
dauer festgelegt.

Besteuerung der Rente: 
 

Was muss ich wissen?

Klaus B. ist seit einigen Jahren im Ruhestand, nachdem er weit mehr als dreißig Jahre als Elek-
troingenieur in einem großen Unternehmen gearbeitet hat. Früher musste der 68jährige nur 
27

 

% seiner Rente versteuern, jetzt sind es 50

 

%. Bei den geringen Rentenanpassungen empfin-

det er die Steuerpflicht für Rentner als ungerecht. 

Renten Service | Besteuerung der Rente

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 5

Anlage „R“ wie Rente.

Der  Gesetzgeber  hat  bei  der  Steuerfrage  einen 
Grundfreibetrag  eingeführt:  Einkünfte  bis  zu 
7.664 EUR  für Alleinstehende  und  bis  15.328 EUR 
für  Ehepaare  sind  steuerfrei.  Von  der  Bruttoren-
te  können  dabei  für  die  Berechnung  die  Beiträge 
zur  Kranken-  und  Pflegeversicherung  bis  maximal 
1.500 EUR, Werbungskosten- und Sonderausgaben-
pauschalen (102 EUR bzw. 36 EUR), sowie natürlich 
der lebenslange Freibetrag abgezogen werden. Alles 
was danach noch über dem Grundfreibetrag liegt, ist 
steuerpflichtig. 

Wie viele Ruheständler bezieht auch Klaus B. neben 
der  gesetzlichen  Rente  noch  weitere  Einkünfte  aus 
einer  privaten  Zusatzrente  und  aus  Zinserträgen. 
Das bedeutet, er ist dazu verpflichtet, eine Einkom-
menssteuererklärung abzugeben.

Das  entsprechende  Formular  für  Renteneinkünfte 
ist die „Anlage R“ und gehört seit 2006 zum Mantel-
bogen der Steuererklärung dazu. Steuererklärungen 
für 2007 müssen bis zum 31. Mai 2008 beim zustän-
digen Finanzamt eingereicht werden. 

Steuerhinterziehung ist kein
Kavaliersdelikt.

Wichtig  ist  vor  allem,  zu  klären,  ob  eine  Einkom-
mensteuererklärung  gemacht  werden  muss  oder 
nicht, und die einzureichenden Unterlagen danach 
gewissenhaft  auszufüllen.  Denn,  was  viele  Ruhe-
ständler unterschätzen: Falsche Steuerangaben kön-
nen als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Dann 
drohen  nicht  nur  hohe  Nachzahlungen,  sondern 
auch  Hinterziehungszinsen.  Die  Finanzämter  sind 
dazu berechtigt, rückwirkend bis zu 13 Jahre noch 
Steuererklärungen anzufordern. 

So entschied das Finanzgericht München im Februar 
2007 im Fall eines Rentners, der in der Einkommens-
steuer  lediglich „vergessen“  hatte,  seine  gesetzliche 
Rente anzugeben: „Das ist vorsätzliche Steuerhinter-
ziehung!“ (Aktenzeichen 9 V 4735/06). Das Finanz-
amt änderte daraufhin 10 Jahre rückwirkend zu Un-
gunsten des Rentners die Steuerbescheide mit einer  

 

empfindlichen  Nachzahlung.  Damit  nicht  genug. 
Dieser Rentner muss nun davon ausgehen, dass zu 
den Steuernachzahlungen noch Hinterziehungszin-
sen in nicht unbeträchtlicher Höhe hinzukommen. 
Rentner und Pensionäre sollten daher peinlichst ge-
nau alle Einnahmen steuerlich angeben. 

Steuerpflichtig  oder  nicht  –  Klaus  B.  hat  sich  von 
einem  Experten  beraten  lassen.  Die  Analyse  seiner 
Einkommenssituation  brachte  Klarheit.  Das  an-
schließende Gespräch mit seiner Bank hat darüber 
hinaus dazu geführt, dass sich der Rentner jetzt si-
cher  fühlt.  Klaus  B  hat  nun  eine  exakte  Übersicht 
seiner finanziellen Situation und kann mit den ge-
wonnenen Erkenntnissen sein weiteres Leben besser 
planen.

Renten Service | Renten Auswirkungen

Der Deutsche Post Renten Service konnte die Experten 
der  Postbank  dafür  gewinnen  eine  Info-Hotline 
einzurichten: Für Fragen und Wünsche rund um die 
Themen Alterseinkünftegesetz und Abgeltungssteuer 
und  deren  Auswirkungen  für  Senioren  stehen 
Ihnen  die  Finanz-Experten  der  Postbank  unter  der 
Service-Hotline-Nummer:  0180  001197  (9  Cent  je 
angefangene Minute aus den deutschen Festnetzen; 
ggf.  abweichende  Mobilfunktarife)  montags  bis 
freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 16 
Uhr  gerne  zur  Verfügung.  In  einem  ausführlichen 
Beratungsgespräch  wird  Ihre  Einkommens-  und 
Vermögenssituation  analysiert  und  Sie  erhalten 
wertvolle  Tipps.  Die  Experten  helfen  Ihnen  dabei, 
die  unterschiedlichen  steuerlichen  und  finanziellen 
Aspekte  abzuwägen  und  daraus  folgernd  die 
richtigen  Entscheidungen  zu  treffen.  Erfahren 
Sie,  wie  eine  sinnvolle  Finanzstrategie  für  den 
Ruhestand  aussehen  kann.  Je  nach  Steuersatz  und 
Familiensituation kann die ein oder andere Form für 
Sie geeignet sein.

Info Hotline: 0180 3 001197

(9  Cent  je  angefangene  Minute  aus  den  deutschen 
Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife)

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 6

Der  demografische  Wandel  hat  weitreichende  Aus-
wirkungen. Mit jeder neuen Rentengeneration sinkt 
die durchschnittliche Nettorente, die aktuellen Ren-
tenanpassungen  decken  weder  die  Inflations-  noch 
die  Teuerungsrate.  Die  Folge:  Ebbe  im  Geldbeutel.  
Neben den sozialen Aspekten wird das Thema Hin-
zuverdienst vor diesem Hintergrund auch für Ruhe-
ständler immer interessanter.

Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Auch Erika K. (69) wollte ihre Rente mit einem Job 
etwas  aufbessern.  Seit  dem  Tod  ihres  Ehemanns 
kommt  die  gelernte  Buchhalterin  finanziell  zwar 
über die Runden, große Sprünge kann sie aber nicht 
machen:  „Ich  helfe  einige  Stunden  bei  meinem 
Schwiegersohn aus, so komme ich unter Leute und 
verdiene mir noch etwas hinzu.“

Erika  K.  hat  sich  nach  ausführlichen  Gesprächen 
mit  ihrem  Steuerberater  und  ihrer  Bank  für  einen 
so genannten Mini-Job entschieden, denn ein Ein-
kommen von bis zu 400 EUR ist im Regelfall steuer-
frei. Ihr Schwiegersohn als Arbeitgeber muss ledig-
lich eine Pauschalabgabe leisten.

Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Überblick verschaffen.

Unbenommen  reißt  die  Besteuerung  der  Rente  so-
wohl ein Loch in die Haushaltskasse vieler Rentner 
als  auch  in  die  Altersvorsorgeplanung  der  älteren 
Generation.  Bevor  man  sich  jedoch  für  einen  Job 
entscheidet, sollte man sich im Detail über seine fi-
nanzielle Situation informieren und alle steuerlichen 
und finanziellen Aspekte genau abwägen.

„Wichtig ist es, seine Versorgungslücke zu kennen“, 
rät  Tobias  Gärtner,  Produktmanager  Vorsorge  bei 
der  Postbank.  „Ob  als  Rentner  oder  jemand,  der 
noch vor der Rente steht, nur wer über seine Lücken 
informiert ist, hat die Möglichkeit gegenzusteuern. 
Rentner  mit  monatlichen  Lücken  im  Rahmen  ih-
rer Haushaltskostenplanung können z.B. von einer 
Umwandlung  von  vorhandenem  Sparvermögen  in 
eine lebenslange Rente profitieren. Das bringt unter 
Umständen steuerliche Vorteile und gibt Sicherheit 
für die Zukunft.“ 

Gesamtkonzept ist wichtig.

Die  Sicherheit  der  gesetzlichen  Altersvorsorge  ist 
nach  wie  vor  umstritten.  Vor  diesem  Hintergrund 
ist  es  auch  für  ältere  Menschen  durchaus  sinnvoll, 
noch über eine zusätzliche finanzielle Absicherung 
der  zweiten  Lebenshälfte  nachzudenken.  Hier  hel-
fen  die  Experten,  im  Einzelfall  zu  klären,  welcher 
Weg der richtige ist.

„Die private Altersvorsorge gewinnt immer mehr an 
Bedeutung. Wichtig ist es, frühestmöglich zu begin-
nen  und  die  Möglichkeiten  der  staatlichen  Förde-
rung  auszunutzen“,  erläutert  Tobias  Gärtner.  „Da-
mit die Weichen in diesem komplexen Thema von 
Anfang an richtig gestellt sind, ist ein Beratungsge-
spräch unerlässlich.“

Renten Service | Hinzuverdienstmöglichkeiten

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Seite 7

„Von  der  Abgeltungssteuer  betroffen  sind  alle  Kapi-
talanleger – und somit auch Rentner,“ erklärt Tobias 
Gärtner, Produktmanager Vorsorge bei der Postbank. 
„Neben  Vorteilen  durch  die  neue  Abgeltungssteu-
er  wird  es  auch  Nachteile  für  Kapitalanleger  geben. 
Wichtig ist es, sich bereits im Vorfeld zu informieren, 
um keine bösen Überraschungen zu erleben.“

Zur  Abgeltungsteuer  kommen  außerdem  der  Soli-
daritätszuschlag und gegebenenfalls auch Kirchen-
steuer.  Der  anfallende  Gesamtbetrag  wird  dabei 
direkt vom jeweiligen Kreditinstitut oder der depot-
führenden Stelle an das Finanzamt abgeführt.

Auch  hier  gibt  es  Freibeträge.  In  Zukunft  werden 
jedoch der alte Freibetrag und der Werbungskosten-
Pauschbetrag  zusammengefasst.  Der  neue  Sparer-
Pauschbetrag liegt bei 801 EUR für Alleinstehende 
und 1.602 EUR für Ehepaare und kann wie bisher 
auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden.

Auf welche Art von Kapitaleinkünften Abgeltungs-
steuer gezahlt werden muss, wie die neue Gesetzge-
bung im Detail aussieht und welche Auswirkungen 
dies  auf  das  individuelle  Finanzkonzept  hat,  lässt 
sich  leicht  bei  einem  persönlichen  Beratungsge-
spräch  bei  seiner  Hausbank  klären.  Und  dies  am 
besten bald, damit noch genügend Handlungsspiel-
raum für eine mögliche Veränderung des bisherigen 
Finanzportfolios bleibt.

„Kopfzerbrechen braucht die Steuer niemandem zu 
bereiten. Auch von übereilten Entscheidungen rate 
ich ab“, erklärte Dr. Joachim Schmalzl, im Vorstand 

Abgeltungssteuer: 
 

jetzt die Weichen stellen.  

der  Sparkasse  KölnBonn  zuständig  für  das  Privat-
kundengeschäft in einem Interview mit dem Finanz-
journal, einer Sonderveröffentlichung der Zeitungs-
gruppe Köln. „Wer aber frühzeitig und mit Bedacht 
seine  Geldanlage  gründlich  prüft,  kann  über  das 
Jahr  2009  hinaus  von  der  bisherigen  Regelung  zur 
Spekulationsfrist  profitieren.  Denn  für  viele  Anla-
geformen  ist  ein  Bestandsschutz  vorgesehen.  Den 
sollten Anleger unbedingt nutzen. Und: Mit ausge-
wählten festverzinslichen Wertpapieren lassen sich 
Zinseinkünfte in das Jahr 2009 oder später verschie-
ben. Das lohnt sich für alle, deren persönlicher Ein-
kommenssteuersatz  über  25 %  liegt.  Wer  also  jetzt 
die Weichen richtig stellt, kann langfristig Steuern 
sparen – oder anders ausgedrückt: 25 % verdienen.“

In den letzten Monaten geistert ein neuer Fachbegriff durch die Medien, der viele Verbraucher 
verunsichert:  die  Abgeltungssteuer.  Diese  neue  Form  der  Vermögensbesteuerung  tritt  zum 
1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird auf alle Kapitalerträge, wie beispielsweise 
Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren, Dividenden oder Kursgewinne aus Investmentfonds 
und Aktien pauschal eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25

 

% erhoben. Bisher wurden solche 

Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Renten Service | Abgeltungssteuer

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 8

Müssen alle Rentner eine Einkommensteuer-
erklärung machen?

Aufgrund der Tatsache, dass bei der Steuerberech-
nung  noch  Freibeträge  und  die  gezahlten  Beiträge 
zur  Kranken-  und  Pflegeversicherung  zu  berück-
sichtigen sind, hängt die Steuerpflicht von der indi-
viduellen Rentenhöhe ab. Als Faustregel kann man 
aber  von  der  Steuerpflicht  bei  einer  jährlichen  Al-
tersrente von ca. 19.000 EUR bei Ledigen und von 
ca. 38.000 EUR bei Verheirateten ausgehen. Immer 
unter der Voraussetzung, dass keine weiteren steuer-
pflichtigen  Nebeneinnahmen  vorliegen.  Die  Erklä-
rung selbst muss bis zum 31.05. des nachfolgenden 
Jahres erfolgen. Für 2007 müsste die Erklärung spä-
testens am 31.05.2008 beim Finanzamt eingegangen 
sein. 

 

Was sind steuerpflichtige Nebeneinnahmen?

Viele Rentner haben noch Einnahmen aus Kapital-
vermögen oder aus der Vermietung einer Wohnung. 
Bei  Einnahmen  aus  Kapitalvermögen  ist  ein  Frei-
betrag  von  801  EUR/Ledige  bzw.  1.602  EUR/Ver-
heiratete zu berücksichtigen, entsprechend können 
auch  bei  den  Kreditinstituten  die  Freistellungsauf-
träge  verteilt  werden.  Höhere  Einnahmen  werden 
dann von der Zinsabschlagsteuer erfasst, die auf die 
persönliche  Einkommensteuer  angerechnet  wird, 
so dass sich hier durch eine Veranlagung auch eine 
Steuererstattung  ergeben  kann.  Auch  die  Einnah-
men  aus  der  Vermietung  müssen  nicht  unbedingt 
den  Steuersatz  erhöhen,  oftmals  entstehen  hier 
durch  umfangreiche  Renovierungsmaßnahmen 
Verluste, die auch zu Steuererstattungen führen bzw. 
die Steuerpflicht insgesamt vermeiden können.

Für Sie nachgefragt.

Wie erfährt das Finanzamt von meinen  
Renteneinnahmen?

Es  wurde  ein  Rentenmitteilungsverfahren  einge-
richtet, das die Finanzämter über Rentenzahlungen 
ab dem Jahr 2005 informiert. Mitgeteilt wird aber 
auch,  seit  wann  die  Rente  läuft.  Somit  kann  das 
Finanzamt  auch  die  Steuerpflicht  für  die  Vorjahre 
prüfen.  Um  das  Kontrollverfahren  in  Gang  setzen 
zu  können,  bedarf  es  aber  noch  einer  Identifikati-
onsnummer  für  jeden  Steuerbürger.  Im  Jahr  2008 
soll  es  soweit  sein,  dann  müssen  auch  bislang  ver-
schonte Rentner mit unangenehmen Fragen des Fi-
nanzamts rechnen. 

 

Was passiert, wenn ich keine Einkommen-
steuererklärung abgebe?

Die Nichtangabe einer Rente gegenüber dem Finanz-
amt ist als eine Steuerhinterziehung anzusehen, so 
dass bis zu 13 Jahren rückwirkend noch Steuererklä-
rungen vom Finanzamt angefordert werden können. 
Zusätzlich wird noch ein Strafverfahren eingeleitet, 
das aber noch durch eine rechtzeitige Selbstanzeige 
verhindert  werden  kann.  Die  hinterzogene  Steuer 
muss jedoch zuzüglich Zinsen von 0,5% pro Monat 
nachgezahlt  werden.  Zu  einer  Selbstanzeige  sollte 
man sich aber erst nach einer eingehenden steuer-
lichen Beratung entschließen.

Der  Deutsche  Post  Renten  Service  sprach  mit  Martin  Roth,  Steuer-
experte des Lohnsteuerhilfevereins „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ 
über die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetz auf das Einkom-
men von Rentnern. 

Renten Service | Interview

Ihren kostenlosen Steuer-Check bieten 
wir Ihnen ab dem 20.12.07 unter
www.rentenservice.de/steuern an.

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

Seite 9

Renten Service | Interview

Was unterscheidet einen Lohnsteuerhilfever-
ein von einem Steuerberater?

Ein  Lohnsteuerhilfeverein  wird  nur  für  seine  Mit-
glieder steuerberatend tätig und erhebt einen sozial 
gestaffelten  Mitgliedsbeitrag.  Hierfür  wird  aber 
nicht  nur  die  Einkommensteuererklärung  für  das 
Mitglied  erstellt,  sondern  ggf.  auch  ein  Einspruch 
oder eine Klage gegen das Finanzamt geführt. Beim 
Steuerberater  wird  dagegen  jede  einzelne  Tätigkeit 
abgerechnet und in Rechnung gestellt.

In welchen Fällen macht es Sinn, einen Lohn-
steuerhilfeverein zu kontaktieren?

Ein Lohnsteuerhilfeverein hat eine vom Gesetzgeber 
eingeschränkte Beratungsbefugnis (siehe § 4 Nr. 11 
StBerG). Er ist auf die Beratung von Arbeitnehmern 
und Rentnern/Pensionären mit Einnahmen aus Ka-
pitalvermögen,  Vermietung  und  Verpachtung,  so-
wie privaten Veräußerungsgeschäften von maximal 
9.000 EUR (Ledige) bzw. 18.000 EUR (Verheiratete) 
spezialisiert. 

 

Was raten Sie Rentnern für die Zukunft?

Die Maschen des Steuernetzes werden in Deutsch-
land immer enger, Kontrollen nehmen zu, z.B. Kon-
tenabfrage  bei  den  Banken,  immer  mehr  Rentner 
werden jetzt zu Steuerzahlern. Wer bisher in seiner 
Einkommensteuererklärung seine Rente nicht ange-
geben hat, sollte sich mit einem steuerlichen Berater 
in  Verbindung  setzen.  Dies  gilt  auch,  wenn  bisher 
keine  Einkommensteuererklärung  abgegeben  wur-
de und zusätzlich noch Nebeneinnahmen vorliegen. 
Die  Zeit  drängt,  in  2008  werden  die  Finanzämter 
erstmals  direkt  über  die  gezahlten  Renten  durch 
Kontrollmitteilungen informiert.

Wie lassen sich heute noch Steuern sparen? 
Haben Sie einen Tipp?

Rentner,  die  noch  einen  eigenen  Haushalt  führen, 
können Kosten für den Arbeitslohn von Handwer-
kern, dazu gehört auch die Gebühr für den Schorn-
steinfeger, mit einem Steuerabzugsbetrag von 20%, 
maximal 600 EUR, von der Steuer absetzen. Zusätz-
liche Voraussetzungen sind aber eine entsprechende 
Rechnung des Handwerkers und die Banküberwei-
sung  der  Rechnung,  Barzahlung  wird  leider  nicht 
anerkannt. Auch für angestellte Haushaltshilfen gibt 
es entsprechende Vergünstigungen.

Steuerpflicht_fuer_Rentner-thema_des_monats_dezember07-html.html

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Erben und Vererben

Drei Viertel der Deutschen haben 
noch  kein  Testament  gemacht. 
Dabei erspart dies den Hinterblie-
benen oft viel Streit und Steuern. 
Was Sie beachten sollten.

Tipps für Neurentner

Beim  Wechsel  vom  Berufsleben 
in  die  Rente  gibt  es  vieles  zu  be-
achten. Wir geben Ihnen Tipps für 
den neuen Lebensabschnitt.

Senioren im Internet

Die Jugendlichen haben das Netz 
längst für sich erobert – nun sind 
die  Älteren  dran.  Die  Rentner  
entdecken  das  Netz  für  sich 
und  nutzen  das  Internet  immer  
häufiger.

Januar 2008

Februar 2008

März 2008

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Titel der Publikation:  
Thema des Monats
Herausgeber: Deutsche Post AG 
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Redaktion:  
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Erscheinungsweise: monatlich

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