Kapitalertragssteuer ist bei Veräußerung von Wertpapieren fällig Betrifft die Wertsteigerung --- Steuer-Serie Teil 6: Kapitalerträge – weniger Steuern auf Zinsen und Aktienrendite https://www.finanztip.de/blog/steuer-serie-kapitaleinkuenfte/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email#mehr --- Kapitalerträge in der Steuererklärung Wer die Anlage KAP ausfüllen muss und wer es sollte https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/#c73749?utm_source=blog&utm_medium=organic --- kapitalertragsteuer: https://www.weltsparen.de/steuer/kapitalertragsteuer/ Definition: Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird auf alle Kapitalerträge erhoben. Zu den Erträgen gehören Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fonds, ETFs und anderen Geldanlagen. Höhe: Die abzuführende Steuer auf Kapitalerträge setzt sich aus verschiedenen Steuersätzen zusammen. 25 % Kapitalertragsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Dadurch ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 26,38 % plus ggf. Kirchensteuer. Rechtlich festgelegt ist die Höhe der Kapitalertragsteuer im Einkommensteuergesetz (EstG). Freibetrag: Anlegerinnen und Anleger können pro Jahr einen Freibetrag in Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 EUR und bei gemeinsam Veranlagten von 2.000 EUR (Stand: 2023) steuerfrei ausschöpfen. Das bedeutet, dass auf Kapitalerträge bis zu dieser Höhe keine Steuern anfallen. Um diesen Freibetrag nutzen zu können, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Steuererklärung: Erträge, auf die Kapitalertragsteuer fällig wird, sind von Anlegerinnen und Anlegern selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben. Das gilt für alle Einkünfte durch ausländische Banken und Anbieter.